Mittagsbetreuung:
Für Schüler/innen der Unterstufe, insbesondere der ersten und zweiten Klassen, ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt am gesamten Schulareal in der Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht gesetzlich nicht erlaubt. Deshalb wurde für die Kinder der Unterstufe für einen bestimmten Zeitraum eine Mittagsbetreuung eingerichtet.
Folgende Punkte sind vor der Anmeldung zu beachten:
- Schüler/innen können die Mittagsbetreuung an maximal 2 Tagen zu je 1 Stunde in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Klasse im Anschluss noch Unterricht hat.
- Die Mittagsbetreuung findet von 12:20 bis 14:10 Uhr (6./7. Stunde) statt und ist kostenlos.
- Eine Mittagsbetreuung für Randstunden (z.B. Religion in der 6. Stunde) ist nicht möglich.
- Bei umfangreicherem Betreuungsbedarf ist eine Anmeldung für die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung erforderlich.
- Die Mittagsbetreuung umfasst lediglich eine Beaufsichtigung der Schüler/innen, es wird daher keine Lern- und Freizeitbetreuung wie in der Nachmittagsbetreuung geleistet.
Während der Mittagsbetreuung haben die Schüler/innen die Möglichkeit, unter Aufsicht Mittag zu essen.