Herzlich willkommen an unserer Schule!

Gemeinsam gut ankommen

Der Übertritt in eine neue Schule ist ein wichtiger Schritt – für Kinder ebenso wie für Eltern. Die Aufnahme erfolgt gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen (AHS-Reife“ gem. § 40 Abs. 1 SchOG) auf Basis der Leistungen im Jahres- und Abschlusszeugnis der Volksschule sowie – falls erforderlich – nach einer Aufnahme- oder Eignungsprüfung. Dabei legen wir großen Wert auf Fairness und Transparenz.
 
 

Fair und nachvollziehbar

Für die Reihung berücksichtigen wir mehrere Kriterien: das Leistungsbild Ihres Kindes, Geschwister an unserer Schule sowie die Wohnortnähe. Die schulischen Leistungen werden anhand der Noten im Semesterzeugnis der 4. Klasse in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht gleichwertig beurteilt. Bei gleichen Ergebnissen ziehen wir zusätzlich die Noten des Jahreszeugnisses der 3. Klasse heran.

Wir freuen uns auf DICH!

Das Datum der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Aufnahme. Viel wichtiger ist uns, jedes Kind bestmöglich kennenzulernen und gerecht zu beurteilen. Wir freuen uns auf DICH und darauf, dich auf deinem weiteren Bildungsweg begleiten zu dürfen!